§ 1 Allgemeines
Für die Geschäftsbeziehung zwischen einem Trainer bzw. Mitarbeiter der Bahntraining GmbH und dem Sportler/in bzw. Erziehungsberechtige/r (nachfolgend: „Sportler“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrem zum Zeitpunkt der Dienstleitung gültigen Fassung.
Sportler sind Privatpersonen, Personen des öffentlichen Lebens, Unternehmen sowie staatliche Einrichtungen.
§ 2 Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand ist eine individuelle und sportwissenschaftliche Beratung und Betreuung des Sportlers im Rahmen der vereinbarten Trainings-, Ernährung- und Schlafbetreuung.
§ 3 Leistungsgegenstand
Der Trainer bzw. Mitarbeiter der Bahntraining GmbH bietet dem Sportler ein auf den Sportler optimal ausgerichtetes Konzept an. Das Konzept enthält diverse Empfehlungen zu den Trainingsinhalten, Ernährungsberatung, Schlafoptimierung, Regenerationsverbesserung und weiteren Dinge zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit. Das Konzept berücksichtigt die jeweiligen Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten des Sportlers.
Der Trainer bzw. Mitarbeiter der Bahntraining GmbH gewährleistet dem Sportler eine individuelle und sportwissenschaftliche Betreuung und Beratung. Die Betreuung des Sportlers erfolgt persönlich durch den Trainer bzw. Mitarbeiter der Bahntraining GmbH.
§ 4 Training und Terminvereinbarung
Zu Beginn der Trainingseinheiten findet eine individuelle und persönliche Anamnese bzw. Leistungsdiagnostik mit dem Sportler statt. Im Rahmen des Gesprächs werden die Inhalte und Ziele abgestimmt. Im Rahmen des Beratungsgesprächs informiert der Sportler den Trainer bzw. Mitarbeiter der Bahntraining GmbH über seine gesundheitlichen und körperlichen Einschränkungen.
Mit seiner Unterschrift bestätigt der Sportler, dass er gesund und uneingeschränkt leistungsfähig ist. Darüber hinaus bestätigt der Sportler, dass er an keinerlei chronischen Erkrankungen (wie z.B. Bluthochdruck, Herz-Kreislauferkrankungen, Diabetes etc.) oder sonstigen Erkrankungen am Bewegungsapparat leidet.
Bei Unsicherheit bezüglich seiner Gesundheit ist dem Sportler empfohlen worden, vor dem Beginn des Trainings einen (Sport-)Arzt aufzusuchen und die Gesundheit bzw. Sporttauglichkeit bestätigen zu lassen.
Eine Trainingseinheit dauert 60-120 Minuten. Die Trainingseinheiten finden in den Räumlichkeiten der Bahntraining GmbH oder auch außerhalb der Geschäftsräume der Bahntraining GmbH statt.
Die Trainingstermine erfolgen ausschließlich über die Eversports-App, und der Sportler muss sich selbstständig in der App für die gewünschten Termine eintragen. Ein Eintrag ist bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin möglich. Termine können ebenfalls nur bis spätestens 24 Stunden vor der vereinbarten Zeit über die Eversports-App abgesagt werden. Diese Termine sind bindend. Erziehungsberechtigte von noch nicht volljährigen Kindern geben hiermit ihren Kindern volle Erlaubnis, in ihrem Namen ebenfalls Termine über die Eversports-App bindend zu vereinbaren. Für nicht wahrgenommene und nicht abgesagte Termine wird der volle Trainingsbetrag für eine Trainingseinheit erhoben.
Das 2:1-Training kann technisch bedingt nur stattfinden, wenn sich zwei Personen für den jeweiligen Termin eintragen. Die Verantwortung, dass beide Plätze gefüllt werden, liegt ausschließlich bei den Kunden. Sollte dies nicht der Fall sein, kann das 2:1-Training nicht durchgeführt werden.
§ 5 Obliegenheiten
Der Sportler ist verpflichtet, den Trainer bzw. Mitarbeiter der Bahntraining GmbH über seine Sporttauglichkeit unaufgefordert vor dem Beginn der Trainingsstunde zu informieren. Sollten während des Trainings plötzliche Gesundheits- oder Befindlichkeitsstörungen auftreten, so ist er Sportler verpflichtet, den Trainer bzw. Mitarbeiter der Bahntraining GmbH umgehend darüber in Kenntnis zu setzen.
§ 6 Zahlungsbedingungen
Das Honorar des Trainers richtet sich nach der aktuellen Preisliste und je nach gewählter Paketart.
Der Sportler bezahlt die Trainingspakete immer im Voraus per Vorkasse, welche dann über die entsprechend gebuchte Anzahl von Trainingsterminen abtrainiert werden. Der Sportler ist darüber informiert, dass das Training dabei erst nach dem Geldeingang gestartet werden kann.
Bei der wöchentlichen Zahlung per Überweisung muss das Geld ebenfalls per Überweisung vor Beginn des Trainingstermins auf dem Konto eingegangen sein. Bei der wöchentlichen Zahlung in bar muss das Geld zum Trainingstermin mitgebracht werden.
§ 7 Haftung und Hinweise
Der Trainer bzw. Mitarbeiter der Bahntraining GmbH bzw. Mitarbeiter der Bahntraining GmbH haften nicht für Schäden jeglicher Art, die der Sportler vor, während oder nach der Durchführung des Trainings erleidet. Der Trainer bzw. Mitarbeiter der Bahntraining GmbH haftet nicht für Schäden, die durch falsche oder unvollständige Angaben des Sportlers entstehen.
Dem Sportler wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mitzubringen. Von Seiten des Trainers bzw. Mitarbeiters der Bahntraining GmbH werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.
Der Trainer bzw. Mitarbeiter der Bahntraining GmbH haftet nicht für Schäden, welche aufgrund der Selbstüberschätzung bei dem Sportler zustande gekommen sind. Hält sich der Sportler nicht an die Anweisungen des Trainers bzw. Mitarbeiters der Bahntraining GmbH und erleidet er dadurch die Schäden, so ist die Haftung des Trainers bzw. Mitarbeiter der Bahntraining GmbH ausgeschlossen.
§ 8 Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Sportlers werden von dem Trainer bzw. Mitarbeiter der Bahntraining GmbH gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des in § 3 genannten Leistungsgegenstandes verwendet.
§ 9 Wahrheitsgemäße Beantwortung aller Fragen
Der Sportler bestätigt, dass alle gemachten Angaben vollständig sind und der Wahrheit entsprechen. Er verpflichtet sich zudem alle Änderungen, die sich zukünftig ergeben, sofort dem Trainer bzw. Mitarbeiter der Bahntraining GmbH schriftlich mitzuteilen.
Dem Sportler ist bewusst, dass nur ein Arzt Diagnosen und Behandlungsvorschläge unterbreiten kann und dass alle Angaben des Trainers bzw. Mitarbeitern der Bahntraining GmbH lediglich Empfehlungen sind.
§ 10 Vertraulichkeit und Schutz des geistigen Eigentums
Der Trainer bzw. Mitarbeiter der Bahntraining GmbH ist verpflichtet, über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainingsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Sportlers Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Trainer bzw. Mitarbeiter der Bahntraining GmbH und dem Sportler.
Der Sportler erklärt sich damit einverstanden, dass eventuell gemachte Fotos oder Videos vom Trainer bzw. Mitarbeitern der Bahntraining GmbH für Werbe- und Präsentationszwecke auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verwendet werden dürfen.
Der Sportler darf Foto-, Video- oder Audioaufnahmen nicht ohne vorherige ausdrückliche Erlaubnis vom Geschäftsführer der Bahntraining GmbH machen. Dies gilt ebenso für die Weitergabe von Materialien an Dritte, die der Sportler im Laufe des Trainingsprozesses von der Bahntraining GmbH erhalten hat (wie z.B. Ernährungspläne, Trainingspläne etc.). Der Sportler ist verpflichtet, für jeden Fall des schuldhaften Verstoßes gegen die Verpflichtungen zur Vertraulichkeit und dem damit verbundenen Diebstahl von geistigem Eigentum aufgrund dieser Vereinbarung, die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 100.000 Euro zu leisten. Mit der Zahlung der Vertragsstrafe wird die Geltendmachung des Anspruchs auf Unterlassung oder eines darüberhinausgehenden Schadensersatzes zudem nicht ausgeschlossen.
§ 11 Vertragsdauer
Zwischen dem Trainer bzw. Mitarbeiter der Bahntraining GmbH und dem Sportler werden grundsätzlich nur befristete 3/6/12-Monatverträge geschlossen. Der Sportler hat das Recht innerhalb der ersten 14 Tage ab Datum des Vertragsschlusses vom Vertrag zurückzutreten.
Die Kündigung ist ausgeschlossen, es sei denn es besteht eine dauerhafte medizinische Indikation, die eine Fortsetzung des Vertrages unmöglich macht. Als Nachweis werden ausschließlich ärztliche Atteste anerkannt.
§ 12 Schlussbestimmungen
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
Als Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.